Antwort 04.04.2013 von Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) In einem möglichen Hilfspaket an den ESM würden einzuzahlende Kapitalbeträge berücksichtigt. Ein Verlust des Stimmrechts wäre also nur möglich, wenn ein Staat sich grundsätzlich weigert, seinen bereits parlamentarisch bestätigten Verpflichtungen aus dem ESM nachzukommen. Es ist doch nur selbstverständlich, dass die Verpflichtung zur Einhaltung eines völkerrechtlichen Vertrags nicht in dem Moment erlischt, in welchem eine Partei den Vertrag einseitig kündigt. (...)