Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Kristina L. • 12.02.2007
Antwort von Eva Möllring CDU • 20.02.2007 (...) Leider reicht oft das Geld nicht dafür aus, dass Ehemänner mit zwei Familien sowohl den Neuanfang als auch die zurückgelassene Familie finanzieren können. In diesen Fällen müssen zunächst einmal die Kinder den notwendigen Unterhalt bekommen. (...)
Frage von Kristina L. • 12.02.2007
Antwort von Antje Blumenthal CDU • 21.02.2007 (...) Da das derzeitige Unterhaltsrecht zum Teil nicht mehr den Herausforderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht, muss insbesondere die Stellung von Familien mit Kindern im Unterhaltsrecht weiter verbessert werden, wobei Kinder beim Unterhalt in Zukunft an erster Stelle stehen sollen. (...) Abstimmungsbedarf besteht vor allem noch bei der Frage, ob geschiedene Kinder erziehende Ehefrauen und Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, diesen zur Hälfte verlieren, wenn eine Kinder erziehende Partnerin folgt. (...)
Frage von Daniele P. • 12.02.2007
Antwort von Hans-Detlef Roock CDU • 14.02.2007 Sehr geehrter Herr Pedone,
Frage von Kristina L. • 12.02.2007
Antwort von Norbert Geis CSU • 13.02.2007 Sehr geehrte Frau Lerch,
ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage an meine Bundestagadresse unter norbert.geis@bundestag.de zu schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis MdB
Frage von Kristina L. • 12.02.2007
Antwort von Heinz Paula SPD • 13.03.2007 (...) Es gibt tatsächlich Widerstände in den Reihen der Union bezüglich der Frage der Gleichstellung des "späteren" Partners oder Ehegatten mit dem "ersten". Die Union erscheint in dieser Frage jedoch – wie bei anderen familienrelevanten Themen auch – keineswegs in sich geschlossen, sondern eher uneinig. (...)
Frage von Bernd E. • 12.02.2007
Antwort von Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 30.05.2007 (...) Letztlich läuft die zeitliche Begrenzung und Herabsetzung von Unterhalt an den Ehegatten auf den Einzelfall hinaus. Um das Ziel "Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe" zu erreichen, wird der schon nach bisheriger Rechtslage geltende Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesetzentwurf ausdrücklich verankert. Die Gerichte sollen dazu bewegt werden Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner eher und stärker als bislang zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen und auf diese Weise "Zweitfamilien" zu entlasten. (...)