Sehr geehrter Herr Hilbert,
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(...) Gerade die Union hat sich immer wieder besonders für diese Familien eingesetzt, z.B. bei den Regelungen zum Elterngeld, die ursprünglich den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro für Einverdiener-Familien nicht vorsahen, oder auch bei der Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Hier sah der ursprüngliche Gesetzentwurf vor, dass nur erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden konnten. Auch vom Einsatz der Union für die Beibehaltung des Ehegattensplittings profitieren vor allem Einverdiener-Familien. Der Steuervorteil durch das Splitting ist bei diesen Familien besonders hoch. (...)
(...) Eine Finanzierung der Betreuungskosten für die unter 3-Jährigen darf nicht zulasten der Familien gehen, die ihre Kinder selbst erziehen. Deshalb lehne ich sowohl den von der SPD geforderten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-jährigen Kinder als auch die Finanzierung über ein Aussetzen der Kindergelderhöhung ab. (...)
(...) Die grobe Faustregel lautet: Ein erwachsenes Kind muss für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, wenn sein Einkommen 1250 € überschreitet. Einen Überschuss muss es allerdings nicht ganz abgeben, sondern in der Regel nur die Hälfte davon. (...)
Sehr geehrte Frau Fruhmann,
für Ihr Schreiben vom 13. März über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Ich habe es an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten Herrn Max Straubinger weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Heveling,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.