Erst kürzlich hat der Bundestag beschlossen, dass Haushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen heizen, eine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten sollen. Hierfür stellt der Bund einmalig 1,8 Mrd. Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.
als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.
Die Bundesregierung hat aus diesem Grund bereits umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Allein die ersten drei Entlastungspakete, zu denen beispielsweise auch die Energiepauschale gehörte, umfassen insgesamt ein Volumen von 95 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die von Ihnen angesprochene Gas- und Strompreisbremse beschlossen, deren konkrete Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.