Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Marja-Liisa Völlers
Antwort von Marja-Liisa Völlers
SPD
• 21.12.2022

Erst kürzlich hat der Bundestag beschlossen, dass Haushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen heizen, eine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten sollen. Hierfür stellt der Bund einmalig 1,8 Mrd. Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

Portrait von Axel Knoerig
Antwort von Axel Knoerig
CDU
• 25.05.2023

Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 16.11.2022

Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 07.11.2022

Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 14.11.2022

als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.

Frage von Daniel J. • 02.11.2022
Portrait von Matthias Seestern-Pauly
Antwort von Matthias Seestern-Pauly
FDP
• 09.11.2022

Die Bundesregierung hat aus diesem Grund bereits umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Allein die ersten drei Entlastungspakete, zu denen beispielsweise auch die Energiepauschale gehörte, umfassen insgesamt ein Volumen von 95 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die von Ihnen angesprochene Gas- und Strompreisbremse beschlossen, deren konkrete Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.

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