Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten
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Die konkrete Verfahrensweise bei erneuten Änderungen des Namens oder Personenstandes ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht genau festgelegt und für konkrete Gesetzesauslegungsfragen sind die Gerichte zuständig. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei einer Rückänderung des Geschlechtseintrages nur der ursprüngliche Name gewählt werden kann.
Die Pläne der Ampelkoalition gingen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen.
Ich schließe mich dabei den Worten meines Kollegen Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und fachlich mit der Thematik betraut an, der die Verabschiedung des Gesetzes mit folgenden Worten umschrieb (nachzulesen auf der Website der SPD-Bundestagsfraktion):