Frage von Lars M. • 17.08.2023

Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Der russische Angriff zielt systematisch auf zivile Ziele & Opfer und unterscheidet sich immens qualitativ & quantitativ von der ukrainischen Selbstverteidigung
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundesregierung in Bezug auf Drohneneinsätze rechtmäßig handelt.
über einhundert Staaten haben den Vertrag zum Verbot des Besitzes und des Einsatzes von Streumunition unterzeichnet.
Welche staatliche Reaktion im Einzelnen erfolgt, muss unter Berücksichtigung aller für den konkreten Fall relevanten Aspekte entschieden werden.
Die Militäreinsätze der Türkei in Nordsyrien sind völkerrechtswidrig und klar zu verurteilen. Sanktionen können nur im Rahmen der EU verhängt werden.