
In den §§ 6 und 7 Hamburgisches Transparenzgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass schützenswerte öffentliche Belange und bestimmte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Informationspflicht ausgenommen sind.
In den §§ 6 und 7 Hamburgisches Transparenzgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass schützenswerte öffentliche Belange und bestimmte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Informationspflicht ausgenommen sind.
Natürlich ist es wünschenswert, dass möglichst viel transparent gemacht wird und Informationsfreiheit ist mir persönlich sehr wichtig. Gleichzeitig stehen dem Interesse der Transparenz auch Dinge entgegen, wie sie auch im Hamburgischen Transparenzgesetz abgedeckt sind.
Entscheidungen müssen in die Hand von Bürgern in der Region
Nach den Erhebungen des Bundesverkehrswegeplans und etwaigen Überprüfungen ist der Bedarf festgestellt.
ich bin der Meinung, dass bei all den vorliegenden Erkenntnissen zum Klimawandel und Zukunft der Mobilität eine 10- spurige Autobahn falsch ist.