
In der Gesetzesnovelle haben wir die Voraussetzungen für besondere Integrationsleistungen tatsächlich klar definiert.
In der Gesetzesnovelle haben wir die Voraussetzungen für besondere Integrationsleistungen tatsächlich klar definiert.
Wir brauchen eine Anschlusslösung für die ukrainischen Geflüchteten und daran wird gerade gearbeitet.
Das hoffe ich sehr. Ich hatte mich als Chef-Verhandler des EU Daueraufenhaltsstatus dafür eingesetzt, dass die Ukrainer*innen nach 3 Jahren den Daueraufenthaltsstatus bekommen. Leider sind die 27 EU-Innenminister strikt dagegen gewesen. Sowas ärgerliches… Ich werde es nach der Wahl dann nochmal versuchen.
Bezahlkarten können durch eine eingeschränkte Nutzbarkeit (räumliche Begrenzung, Kartenzahlung nicht überall möglich) zum Integrationshemmnis werden.
meiner Kenntnis nach ist „Integrationsbeauftragte“ zwar mitunter eine Amtsbezeichnung in Deutschland, jedoch kein an sich geschützter Begriff. Somit steht es jedem offen, sich als solche*r zu bezeichnen, der*die bei Integrationsprozessen berät oder begleitet.
Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert wie folgt: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/319855/assimilation/#:~:text=Bei%20manchen%20Einwanderern%20kommt%20es,der%20Heimat%20ihrer%20Eltern%20zugehörig