Antwort 25.01.2023 von Frauke Heiligenstadt SPD
E-Autos bleiben trotz Preissteigerungen günstiger und auch Neuwagen sind in den Strompreisbremsen inkludiert.
E-Autos bleiben trotz Preissteigerungen günstiger und auch Neuwagen sind in den Strompreisbremsen inkludiert.
das Laden von E-Autos an anderen Orten als dem von Ihnen genannten dürfte nicht ganz so teuer sein, wodurch sich ein betrieblicher Preisvorteil zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wieder eindeutiger darstellen lassen sollte.