Antwort 14.01.2026 von Silke Backsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Erfahrungen sind aus umweltpolitischer Sicht eindeutig positiv
Die Erfahrungen sind aus umweltpolitischer Sicht eindeutig positiv
Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Die EU Kommission hat einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt hat, der ein Bleiverbot für Angler und Anglerinnen vorsieht. Das begrüße ich sehr!