Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.
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Antwort 20.08.2026 von Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Antwort 16.09.2026 von Fritz Güntzler CDU
Hinzu kommt ein Finanzierungsproblem im Übergang: Würde man Beamte in die Rentenversicherung überführen, müssten Bund und Länder jahrzehntelang gleichzeitig die Pensionen der heutigen Beamten und die Rentenbeiträge für die neuen zahlen – eine echte Entlastung entstünde erst in ferner Zukunft.
Antwort 06.08.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Antwort 21.07.2026 von Volker Mayer-Lay CDU
Tatsächlich spreche auch ich mich für eine stärkere Berücksichtigung von Beamten bzw. Pensionären aus.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD