Die Absicherung des freien Mandats ist wichtig. Zugleich prüfen wir Regeln zu Diäten und Altersbezügen regelmäßig auf Fairness und Generationengerechtigkeit.
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Altersentschädigung ist kein Privileg, sondern Teil der verfassungsrechtlichen Entschädigung und sichert unabhängige Mandatsausübung. Reformbedarf wird geprüft.
Entsprechend dem baden-württembergischen Landesbeamtenversorgungsgesetz erhalte ich aus meiner früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister eine monatliche Pension ausgezahlt. Diese wird jedoch gem. § 29 AbgG mit der Abgeordnetendiät verrechnet.
Ich persönlich habe große Sympathie für den Vorschlag, dass alle Erwerbstätigen – auch Abgeordnete – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
1200 € nicht 4k € nach 4 Jahren MdB! Das entspricht den Altersansprüchen aus meinem Vorberuf, also gerecht.
Bis zur Mitte dieses Jahres sollen entsprechende Ergebnisse gemeinsam erzielt werden. Dabei möchte ich den Ergebnissen der Kommission nicht vorweggreifen.