Antwort 03.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Darstellung weise ich zurück.
Ihre Darstellung weise ich zurück.
Gerade bei getrennt lebenden Eltern oder im Wechselmodell gibt es Lebenssituationen, die durch eine rein haushaltsbezogene Betrachtung möglicherweise nicht vollständig erfasst werden
Unser Grundsatz bleibt: Wer strukturelle Gleichstellung will, muss die Voraussetzungen dafür schaffen – nicht Absicherung abbauen, bevor diese Voraussetzungen bestehen
Die Alterssicherungskommission hat keinen Vorschlag gemacht, bei der Beitragssatzhöhe nach der Kinderzahl zu unterscheiden.