Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 17.09.2024 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 01.03.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Katrin Göring-Eckardt ist weiterhin dafür, Online-Schulen für Kinder zu öffnen, die sie brauchen. Auch Kinder mit schweren Fällen von Autismus können dazu gehören, um ihnen bessere Bildungsteilhabe zu ermöglichen.
Antwort 27.01.2023 von Nina Stahr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich aber ist für mich weiterhin klar, dass wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen, die klar geregelt sein müssen. Die Regel bleibt immer die Präsenzpflicht in der Schule vor Ort.
Antwort 02.02.2023 von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Individuell – gerade für Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können (das können ggf. auch autistische Kinder sein) – gibt es heute schon die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung mit Unterstützung eines sogenannten Avatars.
Antwort 07.04.2022 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrter Herr K.,