Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigenbtlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große jurustische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.
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Antwort 28.01.2025 von Ulrike Täck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.01.2024 von Katja Rathje-Hoffmann CDU
ja, ich unterstütze ein solches Vorgehen gegen diese faschistische und demokratiefeindliche Partei.
Antwort 06.02.2024 von Bernd Buchholz FDP
Bisher ist es so, dass Projekte, die sich für unsere Demokratie und ihre Werte einsetzen, vom Bund nur über zeitlich begrenzte Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Dies soll mit dem Demokratiefördergesetz geändert werden.
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
Antwort 07.01.2024 von Katja Rathje-Hoffmann CDU
diese Frage kann ich Ihnen nicht verbindlich beantworten.
Antwort ausstehend von Lukas Kilian CDU