Frage von Dietmar R. • 03.03.2024

Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.03.2024
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Der Bevölkerungsschutz liegt auf dieser Ebene in der Verantwortung des Bundes, richten Sie gerne konkrete Fragen an die Ansprechpartner bei der oben genannten Bundesbehörde.
Der Bevölkerungsschutz liegt auf dieser Ebene in der Verantwortung des Bundes, richten Sie gerne konkrete Fragen an die Ansprechpartner bei der oben genannten Bundesbehörde.
Der Bevölkerungsschutz liegt auf dieser Ebene in der Verantwortung des Bundes, richten Sie gerne konkrete Fragen an die Ansprechpartner bei der oben genannten Bundesbehörde.
Ja; es wurden bereits Teile ausgezahlt und weitere Raten folgen.