Frage von Gabriele S. • 25.03.2024

Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Natürlich gilt es dennoch, Maßnahmen immer wieder auch in Einzelfällen zu betrachten und zu hinterfragen und dies tun wir auch in unserer Rolle als Kontrollorgan für die Landesregierung.
Lärmemissionen sollen vermieden werden, die Grundlage dafür bildet aber eben die TA Lärm, es gibt keine darüber hinausgehenden Anforderungen an den Lärmschutz
Gerade die Behörden vor Ort müssen dabei insbesondere in konkreten Belangen von Natur und Mensch hinsehen und zu einem rechtmäßigen Ausgleich in der Abwägung kommen, insbesondere in Fragen der Verhältnismäßigkeit