Antwort 30.01.2024 von Michel Deckmann CDU
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Verbot, sobald die Voraussetzungen vorliegen
Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
Konkret zu Ihrer Frage nach einer Prüfung eines Parteienverbots in Bezug auf die AfD bin ich allerdings eher zurückhaltend.