Thomas Jepsen
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Frage von Max W. •

Stoppen Sie die Chatkontrolle?

Die Bundesregierung möchte sich am 14. Oktober dieses Jahres auf eine Position zur Chatkontrolle einigen. Das Argument für Chatkontrolle, das sich meines Eindrucks am hartnäckigsten hält, ist der Kinderschutz, den man sich von dieser Maßnahme verspricht. Nach meinem Informationsstand würde man mit der Zielsetzung des Kinderschutzes zu anderen, handfesteren Maßnahmen kommen, wie etwa schlicht ausreichend Geld in soziale Arbeit zu investieren.
Des Weiteren sind die Vorschläge zu einem Gesetz bereits jetzt schwammig gehalten; es ist davon auszugehen, dass solch ein Gesetz immer zu einer großen Quote von fehlerhaften automatischen Funden führen wird und dass es nicht beim Gebrauch gegen Kindermisshandlung bleiben wird.Die Einführung einer Chatkontrolle ist die Einführung einer europaweiten Massenüberwachung, was gegen die Werte der meisten Bürgerinnen verstößt.Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland in der EU weiterhin gegen die Chatkontrolle stimmt?

Thomas Jepsen
Antwort von
CDU

Eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise die sogenannte „Chatkontrolle“ lehne ich ab. 

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Dieses im Grundgesetz verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht muss bewahrt und darf nicht in Frage gestellt werden. Es schützt das Recht auf Vertraulichkeit schriftlicher Nachrichten und umfasst auch E-Mails, Telefonate, SMS und Chats. Eine Chatkontrolle, bei der mithilfe von automatisierter Software die Kommunikation überwacht wird und Unternehmen darüber entscheiden, welche Inhalte strafrechtlich relevant sein dürften und welche Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden sollen, würde jedoch das Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und somit auch das Ende vom Recht auf Vertraulichkeit von Nachrichten bedeuten. Durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen müssen geschützt bleiben und dürfen nicht umgangen werden. 

Im Kampf gegen die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern sind aber auch gleichzeitig zielgerichtete, richterlich angeordnete Maßnahmen im anlassbezogenen Einzelfall sowie die Schaffung einfacher Meldemöglichkeiten dringend notwendig. Für eine effektive zielgerichtete Strafverfolgung im Netz setze ich mich für eine richterlich angeordnete Anlassdatenspeicherung im Einzelfall unter Anwendung des sogenannten „Quick Freeze Verfahrens” ein. Die Überwachung von privaten Chats darf nur in Einzelfällen von der Polizei mit begründetem Verdacht und mit richterlichem Beschluss unter juristischer Kontrolle durchgeführt werden. Dazu war und ist es unter anderem richtig, zusätzliche Stellen bei der Landespolizei zur Auswertung inkriminierten Materials zu schaffen und auch automatisierte Bilderkennungssoftware und Anwendungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz bei der Auswertung einzusetzen. Das im Zusammenhang mit „Cybergrooming“ oder Kindesmissbrauch im Netz vorgefundene Material muss zukünftig konsequent orientiert an einem bundesweit abgestimmten Prozess gemeldet und nach Abschluss der Ermittlungen und gegebenenfalls des Strafverfahrens durch die Polizei gelöscht werden können.

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