
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Die Fraktionsmindestgröße wurde von 2 auf 3 Personen leicht angehoben mit dem Ziel die Arbeit der Gemeindevertretungen effizienter zu gestalten.
Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.
Wir haben die pauschale Forderung nach Erhöhung in jeder Gemeindevertretung in den Kompromiss umgewandelt, diese Schwelle erst bei größeren Kommunen (ab 31 Personen) anzusetzen und statt auf 4 nur auf 3 Personen.
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Der Link zum Online-Portal für die Antragstellung lautet: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN