Frage von Stefan T. • 18.08.2023

Antwort ausstehend von Dirk Kock-Rohwer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch hier in Schleswig Holstein die Möglichkeit besteht, eine Petition über den Schleswig Holsteinischen Landtag einzubringen.
Jedoch wird das Parteienverbot weder dafür sorgen, dass die rechtsextremen Strukturen, die weit größer als die AfD sind, aufgelöst werden, noch löst es das Problem rassistischer, antisemitischer, menschen- oder demokratiefeindlicher Einstellungen innerhalb der Gesamtgesellschaft nachhaltig.
Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.