Antwort 01.10.2026 von Kianusch Stender SPD
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Solche Einstürze sind aber Ausnahmefälle. Die jüngsten Vorfälle sollten dennoch sorgfältig ausgewertet werden.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Solche Einstürze sind aber Ausnahmefälle. Die jüngsten Vorfälle sollten dennoch sorgfältig ausgewertet werden.
Die Baufälligkeit eines Gebäudes scheint mir in erster Linie in der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers zu liegen. Wahrscheinlich wurde die kommunale Baubehörde in solchen Fällen tätig werden können, in denen eine Baufälligkeit eines Gebäudes bekannt ist.
Rechenzentren dieser Größenordnung sind zweifellos als besonders schützenswerte Infrastruktur zu betrachten.