Antwort ausstehend von Matthias Goeken CDU
100.000 € für mehr Demokratie
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Die gesetzlichen Regelungen zum genannten Fall entstammen dem Bundesministergesetz von 1949, das zur Aktualisierung sicherlich auf den Prüfstand gehört
Meiner Meinung nach sollten wir zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.
Affären hin, Rücktritte her - Hauptsache Immunisiert. Ich habe mit wirklich Mühe gegeben, eine ausführliche Antwort zu geben, bitte lesen Sie diese!