
Antwort ausstehend von Stephan Wolters CDU

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
als Landtagsabgeordnete habe ich nicht an der Bundesgesetzgebung zur Strompreisbremse mitgewirkt.
