Antwort 26.11.2025 von Bernd Krückel CDU
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
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Wie im Koalitionsvertrag genannt, ist die pauschale Beihilfe in NRW ausschließlich für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte vorgesehen.