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Ein Parteiverbot kann immer nur das letzte Mittel sein.


Ich spreche mich eindrücklich dafür aus, die Verfassungsmäßigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Vertragsverletzungsverfahren bezog sich jedoch nicht auf eine etwaige „Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen“.Denn die Hinweisgeberschutz-Richtlinie gibt nicht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsgesetzen regeln müssten, dass für Meldestellen eine Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen besteht.

Sicherheit und Stabilität sind für uns alle zentrale Anliegen. Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass unsere Unterstützung für die Ukraine nicht gegen uns selbst gerichtet ist, sondern Ausdruck unserer Solidarität mit einem Land, das sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt.