Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden. Die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts auf Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Auch wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene beschlossen und weiterentwickelt wird, ist für mich klar: Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang muss gewahrt bleiben. Daher unterstütze ich das Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion, das IFG weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu gestalten.
Maßgeblich ist dabei die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form reformiert und dabei ein Mehrwert sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung geschaffen werden soll. Dazu gehört insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG Akten noch immer händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage zugleich überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der notwendige Schutz etwa der kritischen Infrastrukturen ausreichend sichergestellt sind. Nach meiner Einschätzung enthält das IFG bereits die erforderlichen Vorschriften zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsbelange. Diese haben den notwendigen Schutz seit 20 Jahren ausnahmslos gewährleistet.
Überprüft werden müssen allerdings Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen, etwa im Bereich der kritischen Infrastrukturen, da sich hier aufgrund der veränderten Sicherheitslage heute möglicherweise andere Einschätzungen ergeben.
Es darf jedoch nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für die Presse und für die Zivilgesellschaft kommen. Eine Abschaffung oder Absenkung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes lehne ich ab. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass sie einer solchen Einschränkung nicht zustimmen wird.

