Antwort 06.10.2026 von Jochen Ott SPD
Wir halten es grundsätzlich für richtig, dass die langjährige Berufserfahrung und die bereits erworbene Erfahrungsstufe von Beschäftigten bei einer Höhergruppierung angemessen berücksichtigt werden.
Wir halten es grundsätzlich für richtig, dass die langjährige Berufserfahrung und die bereits erworbene Erfahrungsstufe von Beschäftigten bei einer Höhergruppierung angemessen berücksichtigt werden.
Ich unterstütze die Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich.
Das Radwegenetz in NRW muss ausgebaut und saniert werden.
