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Portrait von Josefine Paul
Antwort von Josefine Paul
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 05.06.2025

Der Gleichlauf dieser beiden Stichtagsregelungen ist wichtig, damit die Dauer der Elternbeitragsbefreiung immer jedenfalls dann zwei Jahre beträgt, wenn das Kind schulpflichtig eingeschult wird.

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