Frage von Adrian R. • 12.10.2018

Antwort von Daniel Sieveke CDU • 17.12.2018
(...) Die NRW-Koalition hält an der Möglichkeit der Ingewahrsamnahme für maximal 7 Tage zur Identitätsfeststellung fest. Grundsätzlich besteht ein hohes staatliches Interesse an der Klärung der Identität einer Person; eine entsprechende Pflicht ist auch bereits dem Personalausweisgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu entnehmen. (...)