Frage von Michael V. • 29.07.2024

Antwort ausstehend von Thomas Uhlen CDU
Wir nehmen die möglichen und bereits tatsächlichen Auswirkungen des Urteils sehr ernst und sehen mit allen Akteur*innen dazu im Austausch.
Wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.
Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.