Antwort 24.01.2023 von Antonia Hillberg SPD
Sollte im Einzelfall eine zustehende Pauschale tatsächlich nicht ausgezahlt worden sein, kann die/der Betroffene bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bis spätestens 30. Juni 2023 einen Antrag auf Nachzahlung stellen
