Frage von Dirk H. • 01.07.2025

Antwort ausstehend von Ralf-Norbert Bartelt CDU
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant
Die Stadt Raunheim ist im Austausch mit dem Kreis, um eine faire Lösung zu gewährleisten