Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
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Die Kommunalrechtsnovelle, in deren Zuge auch die Wahlrechtsreform beschlossen wurde, ist mit dem Stimmen von CDU und SPD im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Als Mitglied der CDU-Fraktion habe ich zugestimmt.
Ich habe dem Gesetz nicht nur zugestimmt, sondern mich explizit für die Änderung des Auszählsystems eingesetzt und dies untermauert mit meiner Argumentation, von der ich noch heute überzeugt bin:
Ich lehne Extremismus ab. Mein Engagement steht für offene Debatten ohne moralische Etiketten. Demokratie lebt vom Streit um Inhalte, nicht von Ausgrenzung.
Entsprechende Rücksprachen und Erörterungen anhand Ihrer Nachrichten auch im größeren Kreis vermögen jedoch nicht, hier umfängliche Aktenkenntnis oder fachliche Bewertung des gesamten Vorgangs samt Ihrer Einlassungen vorzunehmen. Das werde ich nicht leisten und steht mir auch nicht zu.