Antwort 22.10.2025 von Rüdiger Holschuh SPD
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz ist ein sehr wichtiges Anliegen, aber dieses Ziel darf nicht durch eine pauschale Überwachung privater Kommunikation erreicht werden