(...) Der Innenausschuss des hessischen Landtages, in dem ich Mitglied bin, ist für eine solche Entscheidung nicht zuständig und hat demgemäß keine solche von Ihnen genannte Entscheidung getroffen. Da die hessische SPD-Landtagsfraktion wegen des NSU-Mordes in Kassel einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, werden wir auch die Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters A.T. beantragen. (...)
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