Frage von Jonas B. • 12.02.2025

Antwort von Arne Platzbecker SPD • 14.02.2025
Kulturelle Werbung hat bereits eigene Kontingente. Ein 50%-Anspruch ist nicht praktikabel, da Werberechte Einnahmen sichern und Fahrgastunterstände finanzieren.
Kulturelle Werbung hat bereits eigene Kontingente. Ein 50%-Anspruch ist nicht praktikabel, da Werberechte Einnahmen sichern und Fahrgastunterstände finanzieren.
Grundsätzlich erzielt die Stadt über die Verträge zur Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund hohe und verlässliche Einnahmen sowie flächendeckend moderne und hochwertige Fahrgastunterstände. Darauf kann die Stadt kaum verzichten.