Frage von Renate M. • 15.02.2020

Antwort ausstehend von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU
(...) Der Hamburger Datenschutzbeauftrage sieht derzeit keine Einwände gegen die Benutzung von Funkrauchmeldern: „Nach vorläufiger Prüfung werden keine sensiblen Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die persönliche Lebensführung zulassen und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig gefährden könnten.“ Mit dem Ultraschallmesser könne bloß ein begrenzter Raum um den Rauchmelder erfasst werden. (...)