Antwort 12.02.2026 von Alexander Mohrenberg SPD
Für die Freizeitfischerei ist derzeit nur ein Verkaufsverbot vorgesehen, kein unmittelbares Nutzungsverbot.
Für die Freizeitfischerei ist derzeit nur ein Verkaufsverbot vorgesehen, kein unmittelbares Nutzungsverbot.
Für mich ist die gleichgeschlechtliche Ehe ein selbstverständlicher Ausdruck von Gleichberechtigung und Respekt.
Eine Umsetzung der EU-Verordnung muss in der Angelscheinprüfung berücksichtigt werden und es bedarf einer Sanktionierung bei Missachtung des Verbots von Blei