Wie stehen sie zur geplanten Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetztes?
Sehr geehrte Frau Urbanski,
ich mache mir große Sorgen. bezüglich des Beschlusses des Koalitionsusschusses vom 2. Juli 2026, des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Punkt 32 des Reformpakets grundlegend einzuschränken. Die geplanten Änderungen - ein nachzuweisendes „berechtigtes Interesse“ für jede Anfrage, der Ausschluss von Organisationen und Pressevertreter:innen, der Wegfall des Gebührendeckels von 500 Euro sowie die pauschale Schwärzung von Behördennamen - würden das IFG in seiner heutigen Form faktisch abschaffen. Das widerspricht den Koalitionsvertrag von 2025, der eine Reform „“mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ vorsah.

