Antwort 12.02.2026 von Alexander Mohrenberg SPD
Für die Freizeitfischerei ist derzeit nur ein Verkaufsverbot vorgesehen, kein unmittelbares Nutzungsverbot.
Für die Freizeitfischerei ist derzeit nur ein Verkaufsverbot vorgesehen, kein unmittelbares Nutzungsverbot.
Ich setze mich grundsätzlich für eine Verkehrswende ein, die weniger Parkflächen notwendig macht.
Der Verein befindet sich derzeit in einem laufenden Insolvenzverfahren. In ein solches Verfahren kann und darf die Stadt nicht unmittelbar eingreifen; es wird rechtlich eigenständig geführt.
Für mich ist die gleichgeschlechtliche Ehe ein selbstverständlicher Ausdruck von Gleichberechtigung und Respekt.
Eine Umsetzung der EU-Verordnung muss in der Angelscheinprüfung berücksichtigt werden und es bedarf einer Sanktionierung bei Missachtung des Verbots von Blei