Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Antwort 19.01.2026 von Bernd Lange SPD
Europa sollte geschlossen auf US-Zölle reagieren und das Anti-Coercion-Instrument nutzen; Finanzinstrumente spielen dabei keine direkte Rolle.
Antwort 23.01.2026 von David McAllister CDU
Ziel bleibt es, besonnen, verhältnismäßig und regelbasiert zu handeln. Dabei ist das Anti-Coercion-Instrument (ACI) der Europäischen Union eine mögliche Option. Dieses Instrument schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen, um auf wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten reagieren zu können.
Antwort 19.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Antwort ausstehend von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Antwort ausstehend von Engin Eroglu FREIE WÄHLER