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Generell bin ich für das Leben und gegen eine allgemeine Legalisierung der Abtreibung, es gibt jedoch Ausnahmen - wie eine Vergewaltigung - und da kann man den Menschen bzw. die Frau nicht zwingen, das Kind auszutragen, da es mit Gewalt und gegen den Willen gezeugt wurde.
Dabei müssen Städte und Kommunen selbstverständlich Aspekte wie Umwelt- und Naturschutz, Gefahrenpotenziale und die Meinung der Bevölkerung berücksichtigen.
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Art. 14 GG. Volt will Vermögen wieder oberhalb Freibeträge besteuern.