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Portrait von Joachim Spatz
Antwort von Joachim Spatz
FDP
• 03.09.2013

(...) Mit Arbeitsbeginn besteht für Beamte die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Mit der Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer PKV wird eine dauerhafte Festlegung getroffen, die weit reichende Konsequenzen mit sich bringt, da der Wechsel zurück in eine GKV dann nur noch bedingt möglich ist. Für Beamte gilt beispielsweise, dass sich ihr Versichertenstatus ändern muss, was nichts anderes bedeutet, als dass der Beamtenstatus aufgegeben werden muss und eine Tätigkeit als Angestellter aufgenommen wird. (...)

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