Antwort ausstehend von Birgit Reinemund FDP
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort ausstehend von Hauke Stiewe bergpartei
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
Antwort 18.09.2005 von Ulrike Gauderer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Flessner,
für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.
Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.
Antwort 18.09.2005 von Gregor Amann SPD
Sehr geehrter Herr Flessner,
Antwort ausstehend von Klaus Breil FDP