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Antwort 18.09.2005 von Ulrike Gauderer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Flessner,

für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.

Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.