Antwort 15.06.2026 von Johannes Schätzl SPD
Mieterinnen und Mieter dürfen beim Glasfaserausbau nicht daran scheitern, dass Eigentümer den Ausbau im Gebäude verzögern oder blockieren.
Mieterinnen und Mieter dürfen beim Glasfaserausbau nicht daran scheitern, dass Eigentümer den Ausbau im Gebäude verzögern oder blockieren.
Wir halten am Prinzip der Solidarität fest: Wer in Not ist, dem wird geholfen
Ihre Darstellung teile ich nicht und weise ich zurück.
Nach meiner Einschätzung ist zunächst zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Geldwäscherechts bereits ausreichende Schutzmechanismen enthalten oder ob es sich um Vollzugs- beziehungsweise Einzelfallprobleme handelt.