Antwort 17.11.2025 von Falko Droßmann SPD
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nach meiner Kenntnis basieren die Forderungen des BSW bezüglich der Neuauszählung aller Stimmen lediglich auf Vermutungen und sind damit auch Versuch, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schwächen.

Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess
Der demokratische Rechtsstaat bietet dafür klare Verfahren.