Antwort 03.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Ihre Darstellung weise ich zurück.
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Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist Teil des Programms für Aufschwung und Beschäftigung. Details folgen im Gesetzgebungsverfahren.
Für psychisch und chronisch erkrankte Menschen sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Mir ist wichtig zu betonen, dass Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen durch die geplanten Änderungen nicht benachteiligt werden soll. Wer krank ist, soll selbstverständlich zu Hause bleiben und Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.