Antwort 17.12.2025 von Lina Seitzl SPD
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte den Antrag auf Neuauszählung. Mangels belegbarer, mandatsrelevanter Fehler wurde er abgelehnt. Der Rechtsweg bleibt offen.
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte den Antrag auf Neuauszählung. Mangels belegbarer, mandatsrelevanter Fehler wurde er abgelehnt. Der Rechtsweg bleibt offen.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Sehr geehrter Herr. M.,
Für mich und alle weiteren Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die Privatsphäre geschützt werden muss und Privatpersonen nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen