
Richterinnen und Richter werden in Deutschland nicht von den Landkreisen selbst ernannt. Zuständig dafür sind die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer.
Richterinnen und Richter werden in Deutschland nicht von den Landkreisen selbst ernannt. Zuständig dafür sind die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer.
Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.
Die Generalbundesanwaltschaft hat sehr früh Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Entführung auch Mordes aufgenommen und teilweise auch Anklage erhoben.
In der Debatte geht es um die Grundrechte des Ungeborenen gleichermaßen wie um die Grundrechte der Frau. Eine pauschale Antwort würde dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.