Antwort 09.10.2025 von Sven Wendorf AfD
Ja.
Ja.
Das BSW muss das Recht zur Neuauszählung bekommen.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Wahlprüfungen müssen transparent und unabhängig erfolgen. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten sind vollständig und rechtsstaatlich aufzuklären.