Antwort 18.08.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.
Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.

Fakt ist, dass Deutschland ein relativ liberales Einwanderungsrecht hat. Das gilt insbesondere für den Zuzug von Ehegatten und die Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Dass daran das Erlernen der deutschen Sprache als Integrationsvoraussetzung geknüpft ist, erachte ich jedoch als völlig normal und richtig.