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Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen
Ich bleibe zwar Mitinhaberin des Unternehmens, bin aber nicht mehr im operativen Geschäft tätig und habe entsprechend auch keinen Einblick in Aufträge oder Anfragen. Ich beziehe kein Gehalt bzw. erhalte keine Gewinnbeteiligung o.Ä.
Für uns als SPD-Fraktion bleibt klar: Jeder Mensch, der hilfsbedürftig ist, bekommt weiterhin Hilfe vom Staat. Das ist nicht nur sozialdemokratisches Grundprinzip, sondern auch im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verankert.