Frage von Linda F. • 18.08.2025

Antwort von Kay Gottschalk AfD • 08.09.2025
Gern gehe ich auch auf Ihren „Verbesserungsvorschlag“ ein, zugegebenermaßen ein disruptiver Ansatz.
Gern gehe ich auch auf Ihren „Verbesserungsvorschlag“ ein, zugegebenermaßen ein disruptiver Ansatz.
Die Bundesrepublik Deutschland steht unverändert fest an der Seite der Ukraine.
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Die Sicherheit Israels als Heimstätte für das jüdische Volk ist Teil der deutschen Staatsräson.